AGB
bestFIT Sportcenter Dannenberg GmbH
bestFIT SMART
gelten für die Mitgliedschaft im bestFIT smart (Werderstraße 28, 19303 Dömitz), betrieben durch die Firma
bestFIT Sport & Wellnesscenter Dannenberg GmbH, Marschtorstraße 27b, 29451 Dannenberg
im weiteren als „bestFIT“ bezeichnet.
1. Leistungen
1.1. Das Mitglied ist zum Besuch des im Vertrag gewählten bestFIT Standortes (siehe Vereinbarung Mitgliedschaft) und zur Nutzung der allgemeinen Fitnessgeräte innerhalb der kommunizierten Öffnungszeiten berechtigt.
1.2. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
1.4. Für minderjährige Mitglieder (unter 18 Jahren) unterzeichnet der Erziehungsberechtigte, der zugleich bestätigt, gesetzlich zur Vertretung befugt zu sein.
2. Dauer
2.1. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
2.2. Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von einem Monat, zum Monatsletzten schriftlich bei bestFIT einlangend, gekündigt werden.
2.3. Der Fitnessvertrag kann über die Website von bestFIT abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ erhält der Verbraucher eine E-Mail auf die von ihm bekanntgegebene E-Mailadresse. Diese E-Mail enthält einen Link, mit dem der Vertragsabschluss bestätigt werden muss. Weiters enthält diese Mail die Vertragsbedingungen, die Datenschutzerklärung, die Hausordnung, sowie die vorab gewählten Konditionen. Erst nach Aktivierung dieses Links, ist der Vertrag zu den enthaltenen Bedingungen abgeschlossen.
2.4. Verbraucher können Online-Verträge binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher, bestFIT mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist nachweislich abzusenden. Für den Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
2.4.1. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, zahlt bestFIT sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und binnen angemessener Frist zurück. Für diese Rückzahlung verwendet bestFIT die vom Verbraucher bei Vertragsabschluss bekannt gegeben Bankverbindung. In keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
2.4.2. Wenn der Verbraucher eine Leistung während der Rücktrittsfrist in Anspruch nimmt, hat er einen angemessenen Betrag für die Nutzung zu bezahlen. Dieser ergibt sich aus dem Preis des
jeweiligen aktuellen Einzeleintritts des benützten Clubs, ist jedoch mit dem im ursprünglichen Vertrag vereinbarten monatlichen Entgelt beschränkt.
3. Betriebsunterbrechung
3.1. Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Clubs sind gänzliche Betriebsunterbrechungen möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind rechtzeitig vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.
3.2. Für länger dauernde Betriebsunterbrechungen besteht für das Mitglied die Möglichkeit, auf einen anderen, vorab vom Club bekanntgegebenen Standort, auszuweichen.
4. Vorzeitige Vertragsauflösung
4.1. bestFIT kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Wichtige Gründe sind insbesondere: Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung und Nachfrist von zumindest 14 Tagen; Begehung einer strafbaren Handlung durch das Mitglied im Studio; Schuldhafte Verursachung von Personen und/oder Sachschäden im Studio; Unsittliches oder grob anstößiges Verhalten, sowie groben Verstößen gegen die Hausordnung; unberechtigte Missachtung von Weisungen des Studiopersonals; Besitz, Konsum oder Anbieten verbotener Stoffe gemäß Punkt 10.5.; selbstständige gewerbliche Tätigkeit gemäß Punkt 12, sowie Weitergabe der Clubkarte an Dritte.
5. Beiträge
5.1. Die monatliche Trainingsgebühr ist erstmalig zum vereinbarten Zahlungsbeginn fällig, in den Folgemonaten zum Ersten eines jeden Monats (s. Vereinbarung Mitgliedschaft). Der erste Trainingsmonat wird anteilig berechnet. Die Verwaltungsgebühr ist einmalig bei Abschluss der Mitgliedschaft fällig. Die Verwaltungsgebühr dient der Zurverfügungstellung der digitalen Mitgliederverwaltungs- und Mitgliedermanagementplattformen zur Selbstverwaltung und Konfiguration der Mitgliedschaft.
5.2. Bei einem erfolglosen Einzugsversuch des Mitgliedsbeitrages mittels der Zahlungsart SEPA-Lastschrift, werden die von Seiten der Bank des Mitglieds, als auch jene des Clubs verlangten Rückläuferspesen, an das Mitglied weiterverrechnet. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
5.3. Das Mitglied hat im Falle des Zahlungsverzuges eine Mahngebühr zu bezahlen.
6. Stilllegung
6.1. Weist das Mitglied mit fachärztlicher Bestätigung nach, dass es aus Krankheitsgründen, Verletzungen etc. mindestens 4 Wochen an der Inanspruchnahme der Leistungen des Studios gehindert ist, kann die Mitgliedschaft für die Dauer der Verhinderung bis zu maximal 3 Monate beitragsfrei stillgelegt werden. Die o.g. ärztliche Bestätigung ist unmittelbar beizubringen.
7. Aufklärung
7.1. Das Mitglied versichert für das Training geeignet zu sein. Dem Mitglied wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Es ist den ausgehängten Sicherheitsanweisungen und der Hausordnung stets Folge zu leisten.
7.2. Das Mitglied wurde von bestFIT darüber aufgeklärt, dass im monatlichen Beitrag keine Trainingseinweisung oder Betreuung enthalten ist und das Mitglied eigenständig an den Geräten trainiert bzw. die Bedienung dieser Geräte bekannt ist.
8. Haftungsausschluss
8.1. bestFIT haftet nicht für Schäden an von Mitgliedern eingebrachten Gegenständen.
8.2. Eine Haftung für die Verwendung der Sportgeräte kommt nicht in Betracht. Die vorhandenen Geräte werden in regelmäßigen Abständen gewartet und defekte Geräte als solche gekennzeichnet. Defekte Geräte dürfen nicht verwendet werden.
8.3. Die Mitglieder im bestFIT trainieren eigenverantwortlich. Das bestFIT übernimmt keinerlei Haftung für das Training sowie den Aufenthalt der Mitglieder im Studio.
8.4. Die zur Verfügung gestellten Spinds dürfen ausschließlich während der Trainingszeit im Club verwendet werden. Darüber hinaus verwendete Spinds werden geöffnet.
8.5. Das Mitglied ist für die ordnungsgemäße Verwahrung der in den Club mitgebrachten Sachen selbst verantwortlich. Das Mitglied verpflichtet sich daher seine persönlichen Sachen im Club nicht unbeaufsichtigt zu lassen oder in den Garderobekästen zu versperren. Es wird für abhandengekommene oder beschädigte Sachen nicht gehaftet.
8.6. Fundsachen und zurückgebliebene Gegenstände in den Spinds oder im Club werden nach spätestens 4 Wochen entsorgt. Verlorengegangene Gegenstände können nicht ersetzt werden.
8.7. Die Benutzung der Parkflächen erfolgt auf eigene Gefahr.
9. Studionutzung
9.1. Hausordnung – Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.
10. Studionutzung
Das Mitglied verpflichtet sich, die geltende Hausordnung einzuhalten. Eine Abschrift der Hausordnung ist dem Vertrag beigelegt, sowie im Club offen schriftlich verlautbart.
11. Zutritt zum Studio
11.1. Der Zutritt zum Studio ist während den kommunizierten Öffnungszeiten und nur mit dem zur Verfügung gestellten Zutrittsmedium möglich (z.B. QR-Code).
11.2. Der Zutritt mit oder von Kindern unter 15 Jahren ist in ausnahmslos verboten.
11.3. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nur zu bestimmten Zeiten anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung ist daher nur zu bestimmten Zeiten möglich.
11.4. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
11.5. Der Konsum, die Mitnahme, das Anbieten, das Verschaffen oder sonstiges Überlassen von Spirituosen, Zigaretten, Dopingmitteln oder sonstigen verbotenen Stoffen ist im Club verboten, dies gilt auch für das Einbringen von Waffen, explosiven Stoffen etc.
12. Datenschutz
12.1. Datenspeicherung
Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten bis zu einer Dauer von drei Tagen. In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet.
12.2. Videoüberwachung
Das Studio behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.
13. Selbstständige gewerbliche Tätigkeiten
Jede selbständige gewerbliche Tätigkeit im Club (z.B. als Fitnesstrainer), ohne diesbezügliche vertragliche Vereinbarung mit bestFIT, ist untersagt.
14. Sonstiges
14.1. Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung. Anweisungen des Personals, Sicherheitshinweise, Hausordnung usw. sind nur in deutscher Sprache verfasst bzw. verfügbar. Um die Sicherheit des Angebotes und Trainings zu gewährleisten müssen die Anweisungen und Regeln verstanden werden.
14.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
14.3. Gegenüber Mitgliedern, die in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Deutschland beschäftigt sind, sowie gegenüber Unternehmern, ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.
14.4. Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Klauseln dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen oder unwirksamen Klauseln bzw. Bestimmungen sind jedoch durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen.